Kommunale Wärmeplanung: Was Unternehmen wissen müssen

Wärmewende auf kommunaler Ebene

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument der Energiewende. Sie soll Städte und Gemeinden dabei unterstützen, die Wärmeversorgung klimaneutral zu gestalten. Ziel ist es, den Wärmebedarf langfristig mit erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zu decken – auf wirtschaftlich tragfähige Weise. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes.

Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden haben Zeit bis Mitte 2028. Auch im IHK-Bezirk Arnsberg setzen sich viele Kommunen bereits aktiv mit der Thematik auseinander – sei es durch eigene Planungen oder in Zusammenarbeit mit Planungsbüros und Netzbetreibern.

Warum ist das für Unternehmen relevant?

Die Wärmeplanung betrifft nicht nur Haushalte und kommunale Einrichtungen – auch Unternehmen sind in mehrfacher Hinsicht direkt betroffen:

1. Zukünftige Energieversorgung im Betrieb

Die Wärmeplanung legt fest, welche Energieinfrastruktur in bestimmten Gebieten langfristig ausgebaut oder zurückgebaut werden soll. Für Unternehmen kann das bedeuten:

  • Der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz wird empfohlen oder vorgesehen.
  • Die Nutzung bestehender Erdgasleitungen wird perspektivisch eingeschränkt oder ersetzt.
  • Der Umstieg auf alternative Wärmequellen wie Wasserstoff, Biomasse oder Wärmepumpen wird notwendig.

Unternehmen benötigen jedoch verlässliche Rahmenbedingungen, um Investitionen in neue Heiztechnik oder Produktionsprozesse planen zu können. Unklarheiten über zukünftige Versorgungsoptionen können die Wettbewerbsfähigkeit gefährden.

2. Industrielle Abwärme als Teil der Planung

Viele Unternehmen – insbesondere in Industrie und produzierendem Gewerbe – verfügen über Abwärmepotenziale, die theoretisch in ein Wärmenetz eingespeist werden könnten. Die kommunale Wärmeplanung erhebt solche Potenziale systematisch. Dabei ist jedoch zu beachten:

  • Abwärmemengen sind häufig nicht konstant, sondern unterliegen saisonalen und betrieblichen Schwankungen.
  • Die Nutzung industrieller Abwärme muss technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll und freiwillig bleiben.
  • Die gesetzliche Verpflichtung zur Abwärmevermeidung und Eigennutzung (§ 16 EnEfG) bedeutet, dass viele Unternehmen ihr Potenzial bereits intern verwerten – eine Weitergabe an Dritte ist oft nicht praktikabel.

3. Verfügbarkeit und Umbau von Netzinfrastruktur

Die Frage, ob und wann bestehende Gasnetze zurückgebaut oder stillgelegt werden, hat unmittelbare Auswirkungen auf Unternehmen, die heute noch auf leitungsgebundenes Erdgas angewiesen sind – z. B. für Prozesswärme mit hohen Temperaturen. Für diese Unternehmen gilt:

  • Eine Stilllegung darf nur erfolgen, wenn eine gleichwertige Alternative zur Verfügung steht – technisch wie wirtschaftlich.
  • Eine öffentliche Förderung von Umbaumaßnahmen ist erforderlich, um Kostenbelastungen zu vermeiden.
  • Bestandsleitungen könnten in Zukunft alternativ genutzt werden, etwa für Wasserstoff oder als Glasfasertrasse. Eine voreilige Demontage ist daher kritisch zu sehen.

Die IHK als Interessenvertretung der Wirtschaft

Die IHK Arnsberg setzt sich dafür ein, dass die Perspektive der Wirtschaft in der kommunalen Wärmeplanung angemessen berücksichtigt wird. Wir bringen die Anforderungen und Anliegen unserer Mitgliedsunternehmen in die Planungsprozesse ein und stehen im Dialog mit Kommunen, Planungsbüros und Netzbetreibern.

Unsere Ziele sind:

  • Planungssicherheit für Unternehmen schaffen, z. B. durch frühzeitige Information über geplante Versorgungsgebiete und mögliche Konsequenzen.
  • Technologische Offenheit bewahren: Es darf keine einseitige Festlegung auf bestimmte Systeme oder Energieträger geben – jedes Unternehmen braucht individuelle Lösungen.
  • Bürokratie und Kostenbelastungen begrenzen: Die Wärmewende muss für Unternehmen umsetzbar bleiben.
  • Freiwilligkeit statt Zwang: Ob Einspeisung von Abwärme oder Anschluss an ein Wärmenetz – die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen muss gewahrt bleiben.

Wie Unternehmen sich einbringen können

Unternehmen, die in einem Planungsgebiet ansässig sind, sollten die kommunalen Wärmeplanungsprozesse aufmerksam verfolgen und sich aktiv einbringen. Die IHK Arnsberg unterstützt dabei mit:

  • Individuellen Beratungen zur Wärmeplanung
  • Stellungnahmen zu Entwürfen kommunaler Wärmepläne
  • Vermittlung von Kontakten zu kommunalen Ansprechpartnern oder Planungsbüros

Sie haben Fragen zur kommunalen Wärmeplanung in Ihrer Stadt oder Gemeinde? Sie möchten wissen, wie Ihr Unternehmen betroffen ist – oder wo Beteiligungsmöglichkeiten bestehen? Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne!